Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.12.1979

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1979 - IV C 58.76, IV C 59.76   

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BVerwG, 07.09.1979 - IV C 58.76, IV C 59.76 (https://dejure.org/1979,381)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1979 - IV C 58.76, IV C 59.76 (https://dejure.org/1979,381)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1979 - IV C 58.76, IV C 59.76 (https://dejure.org/1979,381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen hinsichtlich der Kostentragungspflicht für Entwässerungsanlagen - Anwendung des § 4 Abs. 2 Nr. 3 WHG im fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 281
  • NJW 1980, 2266
  • MDR 1980, 340
  • DVBl 1980, 292
  • DÖV 1979, 908
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
    Adressat einer nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß erteilten Schutzauflage ist ausschließlich der Träger der Straßenbaulast; ein Dritter kann deshalb im Planfeststellungsbeschluß gegen seinen Willen auch dann nicht zu den durch die Erfüllung der Schutzauflagen entstehenden Kosten herangezogen werden, wenn die Auflage seinem Schutz dient (Ergänzung zum Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).

    Adressat einer nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß erteilten Schutzauflage ist ausschließlich der Träger der Straßenbaulast; ein Dritter kann deshalb im Planfeststellungsbeschluß gegen seinen Willen auch dann nicht zu den durch die Erfüllung der Schutzauflagen entstehenden Kosten herangezogen werden, wenn die Auflage seinem Schutz dient (Ergänzung zum Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).

    Adressat einer nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß erteilten Schutzauflage ist ausschließlich der Träger der Straßenbaulast; ein Dritter kann deshalb im Planfeststellungsbeschluß gegen seinen Willen auch dann nicht zu den durch die Erfüllung der Schutzauflagen entstehenden Kosten herangezogen werden, wenn die Auflage seinem Schutz dient (Ergänzung zum Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).

    Die Grundsätze des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - (BVerwGE 41, 178) könnten hier nicht angewendet werden.

    Etwas anderes läßt sich auch dem von den Beteiligten und dem Berufungsgericht in diesem Zusammenhang erörterten Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - (BVerwGE 41, 175) nicht entnehmen.

  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68

    Herstellung einer Straße nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) als

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
    Adressat einer nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß erteilten Schutzauflage ist ausschließlich der Träger der Straßenbaulast; ein Dritter kann deshalb im Planfeststellungsbeschluß gegen seinen Willen auch dann nicht zu den durch die Erfüllung der Schutzauflagen entstehenden Kosten herangezogen werden, wenn die Auflage seinem Schutz dient (Ergänzung zum Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).

    Adressat einer nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß erteilten Schutzauflage ist ausschließlich der Träger der Straßenbaulast; ein Dritter kann deshalb im Planfeststellungsbeschluß gegen seinen Willen auch dann nicht zu den durch die Erfüllung der Schutzauflagen entstehenden Kosten herangezogen werden, wenn die Auflage seinem Schutz dient (Ergänzung zum Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).

    Adressat einer nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß erteilten Schutzauflage ist ausschließlich der Träger der Straßenbaulast; ein Dritter kann deshalb im Planfeststellungsbeschluß gegen seinen Willen auch dann nicht zu den durch die Erfüllung der Schutzauflagen entstehenden Kosten herangezogen werden, wenn die Auflage seinem Schutz dient (Ergänzung zum Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
    Im übrigen würde es, wenn Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag bestünden, deshalb noch nicht zulässig sein, diese Ansprüche ohne eine besondere gesetzliche Grundlage dadurch durchzusetzen, daß in den Planfeststellungsbeschluß eine entsprechende Regelung aufgenommen wird (vgl. dazu Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 44.74 - BVerwGE 50, 171 [172 ff.]).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
    Dabei ist nicht erheblich, daß diese Vorschrift erst durch das Zweite Fernstraßenänderungsgesetz vom 4. Juli 1974 (BGBl. I S. 1401) in das Gesetz eingefügt worden ist und deshalb auf die vor der Gesetzesänderung erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse ohne Anwendung bleibt (vgl. dazu z.B. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74] [24 f.]).
  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
    Ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag wäre nur dann anzuerkennen, wenn die Beigeladene als Trägerin der Straßenbaulast ein Geschäft für die Klägerin besorgt haben würde mit dem Bewußtsein und der Absicht, für die Klägerin zu handeln (Urteil vom 9. Juni 1975 - BVerwG VI C 163.73 - in BVerwGE 48, 279 [BVerwG 09.06.1975 - VI C 163/73] [285]).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
    1979, 459 mit Hinweis unter anderem auf Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - in BVerwGE 41, 144 [153 ff.]; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV G 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [BVerwG 15.04.1977 - IV C 100/74] [244]; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76] [116]).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
    1979, 459 mit Hinweis unter anderem auf Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - in BVerwGE 41, 144 [153 ff.]; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV G 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [BVerwG 15.04.1977 - IV C 100/74] [244]; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76] [116]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
    Insoweit kann die fernstraßenrechtliche Planfeststellung, die für den Träger der Straßenbaulast als dem Träger des Straßenbauvorhabens die Bedeutung einer Art Genehmigung hat (§ 18 a Abs. 4 FStrG), sich für Dritte, die von der Planung betroffen werden, als Eingriffsakt darstellen: Eine straßenrechtliche Planfeststellung, die im konkreten Fall - bei Einhaltung des vorgesehenen Verwaltungsverfahrens - auf einer hinreichenden Planrechtfertigung beruht, mit den gesetzlichen Planungsleitsätzen übereinstimmt und den Anforderungen des Abwägungsgebots genügt, mithin rechtmäßig ist, ist bestimmungsgemäß in der Lage, sich in dem für die Durchführung des Planvorhabens erforderlichen Maße über Rechte und rechtlich geschützte Belange Dritter hinwegzusetzen (vgl. zur Eingriffswirkung z.B. Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - in BVerwGE 55, 220 [BVerwG 10.02.1978 - 4 C 25/75] [226/227]).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
    1979, 459 mit Hinweis unter anderem auf Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - in BVerwGE 41, 144 [153 ff.]; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV G 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [BVerwG 15.04.1977 - IV C 100/74] [244]; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76] [116]).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
    Nach diesem Grundsatz sind - wie der erkennende Senat wiederholt dargelegt hat - in die Planung in umfassender Weise schlechthin alle planerischen Gesichtspunkte einzubeziehen, die zur möglichst optimalen Verwirklichung der gesetzlich vorgegebenen Planungsaufgabe, aber ebenso auch zur Bewältigung der von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung erst aufgeworfenen Probleme von Bedeutung sind (ständige Rechtsprechung, vgl. - zuletzt - Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BBaubl.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Dagegen kann die Planfeststellungsbehörde ohne gesetzliche Grundlage Dritten keine Leistungspflichten auferlegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 58.76 und 59.76 - BVerwGE 58, 281, 285 und vom 24. September 1982 - BVerwG 4 C 36.79 - NJW 1983, 1747).
  • OLG Stuttgart, 06.10.2010 - 4 U 106/10

    Urheberrechtsverletzung: Ansprüche eines Miterben des Architekten des Stuttgarter

    Folge der Planfeststellung ist weiter eine Duldungswirkung, indem öffentliche und private Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche ausgeschlossen werden (BVerwGE 58, 281 [285]; BVerwGE 50, 220 [226 - 227]; BVerwG DÖV 1981, 719 [720]).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Dagegen kann die Planfeststellungsbehörde ohne gesetzliche Grundlage Dritten keine Leistungspflichten auferlegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 58. und 59.76 - BVerwGE 58, 281, 285 und vom 24. September 1982 - BVerwG 4 C 36.79 - NJW 1983, 1747).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Dagegen kann die Planfeststellungsbehörde ohne gesetzliche Grundlage Dritten keine Leistungspflichten auferlegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 58. und 59.76 - BVerwGE 58, 281 und vom 24. September 1982 - BVerwG 4 C 36.79 - NJW 1983, 1747).
  • BGH, 23.03.2006 - III ZR 141/05

    Entschädigung für die Inanspruchnahme von Verkehrswegen für

    aa) Zwar wäre eine solche Regelung wohl rechtswidrig, da in einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, dem die Plangenehmigung in ihren Rechtswirkungen gemäß § 17 Abs. 1a Satz 2, 1. Halbsatz FStrG gleichsteht, Auflagen nur zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast, nicht aber zum Nachteil planbetroffener Dritter zulässig sind (BVerwGE 58, 281, 285 f; Kodal/Krämer/Dürr, Straßenrecht, 6. Aufl., Kap. 34 Rn. 50.2 m.w.N.), sofern nicht eine besondere gesetzliche Ermächtigung besteht (BVerwG aaO), was hier nicht der Fall ist.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Dagegen kann die Planfeststellungsbehörde ohne gesetzliche Grundlage Dritten keine Leistungspflichten auferlegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 58. und 59.76 - BVerwGE 58, 281 und vom 24. September 1982 - BVerwG 4 C 36.79 - NJW 1983, 1747).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

    Vielmehr gilt für das Eigentum nicht anders als für andere abwägungserhebliche Belange, daß es in der Abwägung zugunsten einer durch eine hinreichende Planrechtfertigung gedeckten und mit den Planungsleitsätzen übereinstimmenden Planung zurückgestellt werden kann (vgl. Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - in BVerwGE 58, 154 [156 f.]; Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 58 und 59.76 - in BVerwGE 58, 281 [284 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05

    Festschreibung von Überwachungssystemen an überwachungsbedürftigen

    Die Planfeststellungsbehörde geht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend davon aus, dass dieser nicht zwangsweise - jedenfalls nicht durch sie - in das Überwachungskonzept einbezogen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1979 - IV C 58.76 u. IV C 59.76 -, NJW 1980, 2266 f. m.w.N.).

    Eine straßenrechtliche Planfeststellung kann sich in dem für die Durchführung des Planvorhabens erforderlichen Maße zwar über Rechte und rechtlich geschützte Belange Dritter hinwegsetzen und sich für diese als Eingriffsakt darstellen (BVerwG, Urteil v. 07.09.1979, a.a.O.).

    Ohne gesonderte gesetzliche Grundlage können zu Lasten Dritter solche Pflichten nicht begründet werden (BVerwG, Urteil v. 07.09.1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Materielle Schranken folgen zum einen aus dem Erfordernis einer der jeweiligen fachplanungsgesetzlichen Zielsetzung entsprechenden Rechtfertigung des konkreten Planvorhabens, zum anderen aus gesetzlichen Planungsleitsätzen und schließlich aus den Anforderungen, die sich aus dem Abwägungsgebot ergeben (vgl. z.B. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - a.a.O. S. 116 f., zuletzt Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 58.76 -).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Dabei ist im Hinblick auf das Vorbringen des Klägers besonders hervorzuheben, daß sich eine solche Rechtsverletzung nicht schon aus der Tatsache der Betroffenheit oder allein aus ihrer Schwere ergäbe; denn eine - voraussetzungsgemäß nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässige fernstraßenrechtliche Planfeststellung ist gerade auch dazu bestimmt, sich in dem für die Durchführung des Vorhabens notwendigen Maß über etwa entgegenstehende Rechte Dritter hinwegzusetzen und insoweit die Voraussetzungen auch für eine gegebenenfalls erforderliche Enteignung zu schaffen (vgl. Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 58 und 59.76 - in BVerwGE 58, 281 [284 f.]).
  • VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340

    Freistaat muss Planfeststellung für die Staustufe Pielweichs an der Isar bei

  • BVerwG, 24.09.1982 - 4 C 36.79

    Fernstraßen - Kreuzungsrecht - Privatstraße - Schutzanlage

  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 A 8.16

    Bestimmtheit; Erkennbarkeit; Gesamtinhalt des Planergänzungsbeschlusses;

  • VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314

    Freistaat muss Planfeststellung für die Staustufe Pielweichs an der Isar bei

  • VG Münster, 27.04.2012 - 7 K 1552/09

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Dortmund-Ems-Kanal,

  • BVerwG, 04.06.1982 - 4 C 28.79

    Anforderungen an den Ausbau einer Bundesfernstraße in einer Ortsdurchfahrt -

  • BVerwG, 13.02.1992 - 8 B 1.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Aufwendungsersatzanspruch eines

  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 47.82

    Wasserrecht - Niederschlagswasser - Verkehrsflächen - Kosten

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78

    Nutzungsänderung - Eigentümer - Mieter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - 20 A 1317/12

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Trägers eines planfestgestellten

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1987 - 10 S 1044/84

    Zu den Anforderungen des Abwägungsgebotes bei abfallrechtlichen Planfeststellung

  • BVerwG, 11.06.1992 - 4 B 37.92

    Revisionszulassungsgrund der Divergenz - Vorbehalt von Planergänzungen

  • BVerwG, 11.05.1982 - 4 B 202.81

    Rechtsmittel

  • VG Münster, 18.05.2017 - 8 K 1942/16

    Keine Kostenerstattung für Bahnübergangsposten in Münster und Warendorf

  • VGH Bayern, 01.09.2014 - 20 ZB 14.340

    Abfallrechtliche Planfeststellung

  • VG Darmstadt, 29.11.1990 - II/3 E 530/87

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses des Hessischen Ministers für

  • BVerwG, 07.01.1987 - 4 B 258.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

  • VG Münster, 18.05.2017 - 8 K 2613/15

    Keine Kostenerstattung für Bahnübergangsposten in Münster und Warendorf

  • BVerwG, 30.05.1997 - 4 A 25.96

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung - Auferlegung der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 76.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,158
BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 76.78 (https://dejure.org/1979,158)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1979 - 7 C 76.78 (https://dejure.org/1979,158)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1979 - 7 C 76.78 (https://dejure.org/1979,158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1710
  • NJW 1980, 1810
  • MDR 1980, 340
  • DVBl 1980, 598
  • DÖV 1980, 344
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Die Vorwegnahme der Begründung der Berufungsentscheidung ist nicht erforderlich (vgl. hierzu Beschluß vom 30. November 1979 - BVerwG 1 B 1300.79 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 11] und Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 12]).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Das Fehlen der in § 130 a Satz 2 in Verbindung mit § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO vorgeschriebenen Anhörung des Klägers ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG und stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - ).
  • BVerwG, 02.02.2023 - 5 C 8.21

    Unzureichende Anhörung und ermessensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche

    Dies macht es zunächst zwingend erforderlich, dass eine Anhörung allen Verfahrensbeteiligten übermittelt bzw. zur Kenntnis gebracht wird (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 76.78 - Buchholz 312 EntlG Nr. 12, wonach eine Anhörungsmitteilung nur dann ordnungsgemäß ist, wenn sie den Beteiligten zugegangen und der Zugang durch das Gericht nachgewiesen ist).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Durch das Anhörungsgebot des Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG stellt das EntlG sicher, daß den Beteiligten auch bei einer Berufungsentscheidung im vereinfachten Verfahren das rechtliche Gehör nicht verkürzt wird, daß ihnen, m. a. W., Gelegenheit zu vollständigem und Ä erforderlichenfalls Ä ergänzendem Sachvortrag sowie zu Beweisanträgen gegeben wird, was einschließt, daß sie Bedenken gegen eine Entscheidung durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung und damit gegen eine Entscheidung ohne Beweiserhebung geltend machen können (Beschluß vom 30.11.1979 Ä 1 B 1300.79 Ä, Buchholz 31 EntlG Nr. 11; Urteil vom 13.12.1979 Ä 7 C 76.78 Ä, Buchholz 312 EntlG Nr. 12).
  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der

    Selbst wenn die Beschwerde mit ihrer Behauptung, das Berufungsgericht habe gegen das Urteil des beschließenden Senats vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - (MDR 1980, 340) verstoßen, den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt hätte, läge eine Abweichung nicht vor.
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 71/99 R

    Rechtliches Gehör durch formloses Anhörungsschreiben

    Der Senat kann offenlassen, ob das Schreiben des Gerichts, mit dem rechtliches Gehör gewährt wird und dessen Gewährung damit immer zugleich die Einräumung einer angemessenen Frist zur Stellungnahme mit beinhaltet, formgerecht iS von § 63 SGG zuzustellen ist (so wohl zu vergleichbaren prozessualen Regelungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit: BVerwG, Beschluß vom 17. November 1994, 1 B 42/94, Buchholz 310 § 130a Nr. 11; Beschluß vom 21. Dezember 1987, 9 C 86/87, BayVBl 1988, 350; Beschluß vom 23. November 1981, 8 C 25/81, Buchholz 312 EntlG Nr. 28; Beschluß vom 13. Dezember 1979, 7 C 76/78, Buchholz EntlG Nr. 12 = NJW 1980, 1810).
  • BVerwG, 04.10.1993 - 6 B 35.93

    Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts - Beeinträchtigung des Grundrechts der

    Das Unterlassen der in § 130 a Satz 2 VwGO vorgeschriebenen Anhörung durch Nichtberücksichtigung gestellter Beweisanträge ist eine Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - Buchholz 312 EntlG Nr. 12 zur gleichlautenden Anhörungspflicht gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG).
  • BVerwG, 23.11.1981 - 8 C 25.81

    Entlastungsgesetz - Richterliches Anhörungsschreiben - Zugang der

    Das Fehlen des Nachweises begründet einen wesentlichen Mangel des Gerichtsverfahrens, der zur Aufhebung des angefochtenen Gerichtsbeschlusses und zur Zurückverweisung führt (wie BVerwG, 13.12.1979, 7 C 76/78, Buchholz 312 EntlG Nr. 12 S. 14).

    Die Beteiligten sind nur dann ordnungsgemäß gehört, wenn der Zugang der Anhörungsmitteilung des Gerichts nachgewiesen ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - Buchholz 312 EntlG Nr. 12 S. 14 [15]).

  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Das Fehlen der nochmaligen Anhörung des Klägers bedeutet eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und stellt damit einen absoluten Revisionsgrund im Sinne des § 138 Nr. 3 VwGO dar (vgl. zur Anhörungspflicht aus Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG: BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - und vom 23. November 1981 - BVerwG 8 C 25.81 - ).
  • BVerwG, 25.04.2005 - 1 C 6.04

    Zuerkennung von Familienasyl - Heilung eines Formmangels

    Dabei kann offen bleiben, ob eine förmliche Zustellung des Anhörungsschreibens wegen der darin regelmäßig gesetzten richterlichen Äußerungsfrist nach § 56 Abs. 1 VwGO erfolgen muss (so der Beschluss des Senats vom 17. November 1994 BVerwG 1 B 42.94 Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 11; dagegen offen gelassen: Beschluss vom 26. August 1993 BVerwG 4 B 126.93 sowie Urteil vom 21. Dezember 1987 BVerwG 9 C 86.87 BayVBl 1988, 350, Urteil vom 23. November 1981 BVerwG 8 C 25.81 und Urteil vom 13. Dezember 1979 BVerwG 7 C 76.78 Buchholz 312 EntlG Nrn. 28 und 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2008 - 12 E 1271/08

    Voraussetzungen für die Begründung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • VerfGH Berlin, 21.02.2000 - VerfGH 40/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 49.78

    Eignungsbeurteilung des Dienstherrn - Gewähr der Verfassungstreue -

  • BVerwG, 24.03.2006 - 10 B 55.05

    Verstoß gegen das Anhörungsgebot; Sinn und Zweck einer Anhörung; Verstoß gegen

  • BVerwG, 21.12.1987 - 9 C 86.87

    Entlastungsgesetz - Anhörungsmitteilung - Fehlender Zugangsnachweis - Mangel

  • BVerwG, 27.06.1984 - 9 C 44.84

    Entlastungsgesetz - Anhörung - Kläger - Fehler - Rechtliches Gehör -

  • BVerwG, 15.03.1989 - 5 B 23.89

    Kündigungszustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen Kündigung -

  • BSG, 19.09.2019 - B 9 SB 15/19 B

    Herabsetzung eines GdB wegen Heilungsbewährung

  • BVerwG, 27.11.2000 - 9 B 474.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 17.07.1998 - 9 B 477.98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs mangels Nachweises des Zugangs der

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 63.80

    Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung bei einem

  • VGH Hessen, 09.06.1994 - 6 UE 132/94

    Anhörung vor Entscheidung durch Gerichtsbescheid; rechtmäßige Exmatrikulation

  • BVerwG, 25.04.1986 - 4 B 49.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.10.1980 - 1 C 135.80

    Aufhebung einer Ausweisungsverfügung - Hinweis des Berufungsgerichts auf Ersuchen

  • BVerwG, 15.03.1989 - 5 B 24.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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